Leider bringt die neue Gesundheitsreform wieder ein paar neue Einschränkungen und Verteuerungen.
Praxisgebühr:
Für uns mindestens ein genauso großes Ärgernis wie für Sie. Wir müssen die 10 ¤ umsonst für die Krankenkassen einziehen. Da wir den Verwaltungsaufwand wenigstens so gering wie möglich halten wollen, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir die Gebühr zuerst einmal von jedem gesetzlich Versicherten vor der ersten Behandlung im Quartal (Vierteljahr) einziehen müssen.
Ausnahmen:
Weitere Ausnahmen können und dürfen wir nicht akzeptieren. Bitte wenden Sie sich in anderen Fällen mit unserer Quittung an Ihre Krankenkasse.
Einige wenige Untersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit. Sollten die Voraussetzungen hierfür bei Ihrer Behandlung erfüllt werden, zahlen wir Ihnen die 10 ¤ direkt nach der Behandlung zurück oder stornieren Ihre EC-Cash Zahlung.
Zahnbehandlung:
Die Zahnsteinentfernung wird nur noch 1x im Jahr bezahlt. Das betrifft leider auch Prophylaxesitzungen und Parodontitisvorbehandlungen, daher müssen wir Ihnen ab jetzt 20 ¤ pro Sitzung zusätzlich berechnen. Dafür müssen Sie für Prophylaxebehandlungen keine Praxisgebühr bezahlen.
Wurzelbehandlungen, Resektionen und Hemisektionen werden nicht mehr an endständigen Zähnen übernommen. Ausnahme: zum Erhalt eines vorhandenen Zahnersatzes.
Auch freie Schleimhauttransplantate und Verbandsplatten wurden gestrichen.
Zahnersatz:
Allgemein leichte Verteuerung durch Leistungsausgrenzung.
Sinnvoll ist die Ausgrenzung von Geschiebe-, Anker- und Stegprothesen. Teleskopprothesen werden nach wie vor bezuschusst. Leider dürfen wir in Zukunft Anhängerbrücken nur noch privat erbringen.
Zähne im vorderen Bereich dürfen nur noch auf der Außenseite verblendet werden, Seitenzähne gar nicht. Vollverblendung muss zusätzlich berechnet werden.
Leider wurden auch laborgefertigte Langzeitprovisorien gestrichen.
Über weitere Einzelheiten beraten wir Sie in oder vor einer jeweiligen Behandlung.