Die Amalgamfüllung

Sind Sie ein Patient, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gilt als Regelversorgung - aus den Kostengründen eines überforderten staatlichen Systems - das Verschließen der Höhlung / Kavität Ihres Zahnes mit dem quecksilberhaltigen Amalgam.

Grundsätzlich ist Amalgam, was die Dauerhaftigkeit, Belastbarkeit und Abriebstärke betrifft, kein schlechtes Material.

Amalgam wird von den zum Sparen verurteilten Repräsentanten der gesetzlichen Krankenversicherung als das beste Füllungsmaterial bezeichnet, weil es noch nichts Besseres zum gleichen Preis gibt.

Aber Amalgam hat heftige Diskussionen ausgelöst wegen seiner giftigen Anteile an Quecksilber und seiner allergischen Potenz, die einen erheblichen Risikofaktor für die Gesundheit darstellen.

In der Literatur / Presse beschriebene Symptome:

Das Problem liegt jedoch darin, daß diese Symptome auch auf viele andere Krankheiten zutreffen können, und deshalb ist aus unserer Sicht vor jeder in der Presse dargestellten, möglicherweise übereilten Schlußfolgerung zu warnen. Andererseits ist aber eine ganzheitliche Betrachtung solcher Symptome unverzichtbar.

Amalgame können - wie jedes andere Metall auch - besonders dann, wenn sie sich mit anderen Metallen im Mund in direktem Kontakt befinden, einen Ionenfluß auslösen.

Pro oder Contra Amalgam 

Eine generelle, bei jedem Patienten eintretende Schädigung durch Amalgam-Füllungen läßt sich nicht nachweisen.

Nicht alle Menschen reagieren auf Quecksilber gleich. Doch viele Menschen, die besonders auf ihre Gesundheit achten und beispielsweise aktiv Prophylaxe betreiben, sind mißtrauisch geworden.

Verunsicherung der Öffentlichkeit durch die gesetzliche Auflage, Amalgamabscheider in der Zahnarztpraxis zu installieren

Die staatliche Umweltschutz- und Trinkwasserschutzverordnung hat in Deutschland, auch in unserer Praxis, viel Verunsicherung ausgelöst, wonach jeder Zahnarztstuhl mit Amalgamabscheidern ausgerüstet werden mußte.

Sinn der Verordnung ist es, zu verhindern, daß ausgebohrtes Amalgam ungefiltert ins Abwasser gelangt. Was aber nicht ins Abwasser gehört, gehört auch nicht in den Mund!

Deshalb haben wir uns entschlossen, in unserer Praxis kein Amalgam mehr zu verwenden.

Interessierten gesetzlich versicherten Patienten schlagen wir nach Diagnose und unseren Behandlungsvorschlägen eine Bedenkzeit von wenigstens einer Woche vor, damit sie sich mit ihrer Krankenkasse besprechen und in Ruhe über Alternativen nachdenken können.

 

Amalgam - Austausch

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BIAM) hat den Gebrauch von Amalgam erheblich eingeschränkt. Die neueste "Gebrauchsanweisung" beinhaltet u.a.:

Dieser Austausch sollte aber unbedingt mit begleitenden Maßnahmen einhergehen, denn im Körper befindliches Quecksilber braucht über 16 Jahre, bis es sich zur Hälfte abgebaut hat.

Unsere Empfehlungen bei Amalgamaustausch beinhalten u.a.:

Eine eingehende Beratung wird Sie mit dem gesamten Problemkreis bekanntmachen.