Prophylaxe bei Kindern und Jugendlichen
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für ihr Kind beginnt mit dem 6. Lebensjahr ein besonders wichtiger Lebensabschnitt nicht nur für die allgemeine Entwicklung, sondern auch für die Zahnentwicklung. In der Regel beginnt jetzt der Zahnwechsel, d.h. Milch-zähne werden durch bleibende Zähne ersetzt. Ein Leben lang gesunde Zähne sind nur durch richtige Ernährung und tägliche, gute Zahnpflege zu erreichen.
Der Gesetzgeber hat diesen Erkenntnissen endlich Rechnung getragen und mit der Einführung der Individualprophylaxe (Zahnschäden vermeidende vorbeugende Behandlungen) in den Katalog der Kassenleistungen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, die Zähne Ihres Kindes gesund zu erhalten.
Übernommen werden Leistungen zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr.
Bei gewissenhafter Inanspruchnahme der Individualprophylaxe werden ca. 95% weniger Zahnschäden entstehen, somit kann der Bedarf an teueren Versorgungen deutlich gesenkt werden.
Diese Individualprophylaxe umfaßt folgende Maßnahmen:
IP 1 Mundhygienestatus
IP 2 Aufklärung der Krankheitsursachen und deren Vermeidung
IP 3 Überprüfung des Übungserfolges, Remoti-vation
IP 4 Lokale Fluoridierung der Zähne
IP 5 Versiegelungen von karies-freien Fissuren an Molaren
Wenn Sie es wünschen, werden wir Sie in regelmäßigen Abständen an die Weiterführung der Individualprophylaxe erinnern. So können Sie die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht versäumen.
Bei sehr starkem Kariesbefall kann es notwendig sein, weitere Leistungen wie z.B. Schmelzhärtungen, Speichelanalysen oder Prämolaren- versiegelungen, über die gesetzlichen Maßnahmen hinaus, durchzuführen.
Sollte dies bei Ihrem Kind notwendig sein, so werden wir die notwendigen Maßnahmen, natürlich auch die Kosten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), vorher mit Ihnen besprechen.