Langzeitbetreuung durch Prophylaxe
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
die aktuelle Behandlung Ihrer Zahnerkrankung liegt nun hinter Ihnen.
Sicher erinnern Sie sich noch, daß wir Ihnen zu Beginn die Ursache Ihrer Erkrankung erklärt haben. Dabei führten wir Sie zusammen mit unseren Hygienikerinnen an die entscheidend richtige Zahnputztechnik und die dabei nötigen Hilfsmittel heran und vertieften sie weiter.
Um Ihre Zahngesundheit tatsächlich zu erhalten, ist professionelle Nachsorge notwendig.
Dabei bieten wir Ihnen unser Langzeitbetreuungs-Programm an.
Warum ist Langzeitbetreuung so entscheidend?
Langzeitstudien der führenden Wissenschaftler unseres Fachgebietes aus den USA und Skandinavien haben gezeigt, daß bei regelmäßig durchgeführter Prophylaxe erneute Erkrankungen zehnmal weniger auftreten als bei Kontrollgruppen mit konventioneller zahnärztlicher Betreuung.
Was beinhaltet Prophylaxe?
1. Entzündungstest: Durch vorsichtige Sondierung der Zahnfleischtaschen wird bei einer erneut entstandenen Entzündung eine Blutung ausgelöst und damit die Erkrankung erkannt.
2. Messen der Zahnfleischtaschen: Hier stellen wir krankhaft vertiefte Taschen im Vergleich zur letzten Untersuchung fest.
3. Entsprechend den erneut aufgetretenen Entzündungen instruieren wir Sie über die kleinen oder größeren Unterlassungssünden Ihrer täglichen Mundhygiene, die diese Probleme verursacht haben und geben Ihnen die nötige Hilfestellung.
4. Professionelle Zahnreinigung: Die gründliche Reinigung Ihrer Zähne bis hin zum Zahnfleischansatz mit feinen Handinstrumenten nimmt den größten Teil der Prophylaxe in Anspruch.
5. Politur und Fluoridierung: Die sorgfältige Politur der gereinigten Zahnoberfläche schützt vor erneuter Belagsanhaftung. Die Behandlung mit Fluoridierung vermindert die Empfindlichkeit auf Kälte und Wärme und härtet die Zähne individuell.
Dabei informieren wir Sie auch über medikamentöse Anwendungsmöglichkeiten zu Hause.
Wie oft muß Prophylaxe stattfinden?
Zwischen zwei- und viermal im Jahr. Dabei richten wir uns nach dem früheren Zahnerkrankungsgrad und nach dem Erfolg Ihrer heutigen Mundhygiene.
Prophylaxe ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und kann nur privat berechnet werden.