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Die Amalgamfüllung
Sind Sie ein Patient, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gilt als Regelversorgung - aus den Kostengründen eines
überforderten staatlichen Systems - das Verschließen der Höhlung / Kavität Ihres Zahnes mit dem quecksilberhaltigen Amalgam.
Grundsätzlich ist Amalgam, was die Dauerhaftigkeit, Belastbarkeit und Abriebstärke betrifft, kein schlechtes Material.
Amalgam wird von den zum Sparen verurteilten Repräsentanten der gesetzlichen Krankenversicherung als das beste
Füllungsmaterial bezeichnet, weil es noch nichts Besseres zum gleichen Preis gibt.
Aber Amalgam hat heftige Diskussionen ausgelöst wegen seiner giftigen Anteile an Quecksilber und seiner allergischen Potenz, die
einen erheblichen Risikofaktor für die Gesundheit darstellen.
In der Literatur / Presse beschriebene Symptome:
Das Problem liegt jedoch darin, daß diese Symptome auch auf viele andere Krankheiten zutreffen können, und deshalb ist aus unserer
Sicht vor jeder in der Presse dargestellten, möglicherweise übereilten Schlußfolgerung zu warnen. Andererseits ist aber eine ganzheitliche Betrachtung solcher Symptome unverzichtbar.
Amalgame können - wie jedes andere Metall auch - besonders dann, wenn sie sich mit anderen Metallen im Mund in direktem Kontakt
befinden, einen Ionenfluß auslösen.
Pro oder Contra Amalgam
Eine generelle, bei jedem Patienten eintretende Schädigung durch Amalgam-Füllungen läßt sich nicht nachweisen.
Nicht alle Menschen reagieren auf Quecksilber gleich. Doch viele Menschen, die besonders auf ihre Gesundheit achten und beispielsweise
aktiv Prophylaxe betreiben, sind mißtrauisch geworden.
Verunsicherung der Öffentlichkeit durch die gesetzliche Auflage, Amalgamabscheider in der Zahnarztpraxis zu installieren
Die staatliche Umweltschutz- und Trinkwasserschutzverordnung hat in Deutschland, auch in unserer Praxis, viel
Verunsicherung ausgelöst, wonach jeder Zahnarztstuhl mit Amalgamabscheidern ausgerüstet werden mußte.
Sinn der Verordnung ist es, zu verhindern, daß ausgebohrtes Amalgam ungefiltert ins Abwasser gelangt. Was aber nicht ins
Abwasser gehört, gehört auch nicht in den Mund!
Deshalb haben wir uns entschlossen, in unserer Praxis kein Amalgam mehr zu verwenden.
Interessierten gesetzlich versicherten Patienten schlagen wir nach Diagnose und unseren Behandlungsvorschlägen eine Bedenkzeit von
wenigstens einer Woche vor, damit sie sich mit ihrer Krankenkasse besprechen und in Ruhe über Alternativen nachdenken können.
Amalgam - Austausch
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BIAM) hat den Gebrauch von Amalgam erheblich eingeschränkt. Die neueste
"Gebrauchsanweisung" beinhaltet u.a.:
Amalgam im Kaubereich nur dann verwenden, wenn keine andere plastische Füllungsart möglich ist.
Nicht in der Nähe chemisch höherwertiger Werkstoffe (z.B. Gold) verwenden.
Nicht während Schwangerschaft und Stillzeit.
Ein gesundheitliches Risiko durch Amalgam wird NICHT mehr ausgeschlossen.
Nicht bei Kindern.
Nicht bei eingeschränkter Nierenfunktion.
Nicht bei Quecksilberallergie.
Bei eintretenden gesundheitlichen Schäden durch
Amalgam haftet der Hersteller und derjenige, der es in den Mund einbringt.
Viele Menschen werden jetzt kein neues Amalgam im Munde haben wollen, und
viele werden den Austausch des Amalgams wünschen, das sie im Munde haben.
Dieser Austausch sollte aber unbedingt mit begleitenden Maßnahmen einhergehen, denn im Körper befindliches Quecksilber braucht
über 16 Jahre, bis es sich zur Hälfte abgebaut hat.
Unsere Empfehlungen bei Amalgamaustausch beinhalten u.a.:
Messung des Quecksilbers (auch anderer Schwermetalle) und dessen Ausscheidung durch eine
entsprechende Analyse,
Beratung zu einer überwachten Ausleitung des Schwermetalles,
Stärkung des durch Schwermetalle geschädigten Immunsystems.
Eine eingehende Beratung wird Sie mit dem gesamten Problemkreis bekanntmachen.
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