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Vertrags- und Wahl-Leistungen
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen mußte der Gesetzgeber eine Reihe von zahnärztlichen Leistungen ausgrenzen, um die
finanziellen Möglichkeiten der Kassen nicht zu überfordern. Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind die Kriterien der Richtlinienversorgung der Kassen.
Die Zahnheilkunde kann aber wesentlich mehr bieten, als die Versorgung nach diesen Richtlinien vorsieht.
Allein Sie als Patient entscheiden
ob und welche Behandlung stattfindet,
welche Therapie angewendet wird,
welche Behandlungsmethoden eingesetzt werden,
welche Werkstoffe benutzt werden,
welche Laborleistungen in Anspruch genommen werden,
welcher Kostenrahmen abgesteckt wird.
Therapiefreiheit bedeutet für Patient und Zahnarzt
Sorgfältige Aufklärung über zahnmedizinische Methoden und Möglichkeiten,
Genaues Festlegen der Therapie.
Unserer zahnärztlichen Sorgfalt und Verantwortung allein obliegt es, Sie als Patient über die optimalen, diagnostischen und
therapeutischen Möglichkeiten aufzuklären. Zur Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Zahngesundheit können wir Ihnen eine Zahnheilkunde anbieten, die sich am heutigen Stand von Wissenschaft und Fortschritt
orientiert.
Dies gilt auch für Labortechnik und Werkstoffe.
Als Patient entscheiden nur Sie darüber, ob Sie eine Vertrags- oder eine Wahlleistung für sich in Anspruch nehmen wollen.
Unser Praxisteam hält sich durch ständige Fortbildung fit für die Anwendung einer patientenbezogenen Zahnmedizin, so daß wir Ihre
Behandlung auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abstimmen können, sei es im Rahmen der Krankenkassenversorgung oder auf der Basis privater Vereinbarungen.
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